Scheidungsimmobilie: Hausverkauf bei Scheidung oder Trennung

Wenn es um die Scheidung geht, sind gute Lösungen wichtig. Besonders beim Besitz einer Immobilie. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten, welche wir in Folge kurz ansprechen. Die sinnvollste Variante hÀngt von der individuellen Situation der Scheidenden ab.

  • Verkauf
  • Vermietung
  • KlĂ€ren der Wohnrechte
  • Teilung
  • Teilungsversteigerung

Wem gehört die Immobilie?

Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, ist EigentĂŒmer von Haus und GrundstĂŒck. Bei einer Trennung oder Scheidung sollte daher ein Auszug aus dem Grundbuch beantragt werden, um Klarheit ĂŒber die EigentumsverhĂ€ltnisse zu bekommen. Im Grundbuchauszug sind nicht nur Informationen zu den EigentumsverhĂ€ltnissen, sondern auch zu Nießbrauchrechten, Grundschulden, Hypotheken und weiteren Grundpfandrechten hinterlegt.

In den meisten FĂ€llen gehört den Ehegatten die Immobilie jeweils zur HĂ€lfte. Es sind aber auch EigentumsverhĂ€ltnisse zu ungleichen Teilen möglich, wie beispielsweise 1/3 zu 2/3. Die Eigentumsanteile sagen dabei nichts darĂŒber aus, wer welche Höhe an Eigenkapital mit in den Kauf gesteckt hat. Wurde kein Ehevertrag geschlossen gilt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das gemeinsam erworbene Vermögen in der Ehe zu gleichen Anteilen geteilt wird.

Verkauf oder Vermietung der Immobilie:

In den meisten FĂ€llen ist die alleinige Nutzung der Immobilie durch einen Ehepartner wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. nicht zu tragen. Sind beide Ehepartner als EigentĂŒmer im Grundbuch vermerkt, dann kann die Immobilie auch nur mit dem EinverstĂ€ndnis beider Parteien verkauft werden. Hierbei ist es sinnvoll einen Steuerberater zur Seite zu ziehen, um die steuerrechtliche Situation zu klĂ€ren. Erweist sich ein Verkauf als nachteilig, kann die Immobilie vermietet werden. Ob eine Vermietung die bessere Alternative ist, hĂ€ngt natĂŒrlich auch vom VerhĂ€ltnis der Beteiligten nach der Trennung ab.

Übertragung der Immobilie auf Ehepartner:

Wenn einer der Ehepartner weiterhin in der gemeinsamen Immobilie leben möchte – zum Beispiel mit den gemeinsamen Kindern – dann ist es sinnvoll, dass die ausziehende Partei seinen Miteigentumsanteil an den verbleibenden Partner verkauft und das Eigentum ĂŒbertrĂ€gt. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass eine Auszahlung wirtschaftlich möglich ist. Der Vorteil hierbei ist, dass im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung keine Grunderwerbsteuer anfĂ€llt.

Teilung der Immobilie:

Nach einer Trennung oder Scheidung kommt es auch vor, dass die Familie weiterhin zusammen in der gemeinsamen Immobilie lebt. Wenn es die RÀumlichkeiten zulassen, kann eine Teilung in zwei selbstÀndige Wohnungen erfolgen. Eine rechtswirksame Teilung muss notariell beurkundet werden.

Teilungsversteigerung der Immobilie:

GrundsĂ€tzlich hat jeder MiteigentĂŒmer die Möglichkeit eine Teilungsversteigerung beim zustĂ€ndigen Amtsgericht zu beantragen. Das Verfahren ist die einzige Möglichkeit, gemeinsames Eigentum aufzulösen, wenn keine Einigung zwischen den Ehepartnern möglich ist. Hierbei ist zu erwĂ€hnen, dass die Teilungsversteigerung wirtschaftlich riskant ist. Es kann vorkommen, dass der Wunschverkaufspreis nicht erzielt wird. Zudem sind rechtliche Aspekte zu beachten zum Beispiel, dass im ersten Trennungsjahr dieses Verfahren nicht möglich ist.

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