Scheidungsimmobilie: Hausverkauf bei Scheidung oder Trennung

Wenn es um die Scheidung geht, sind gute Lösungen wichtig. Besonders beim Besitz einer Immobilie. Hierbei bestehen mehrere Möglichkeiten, welche wir in Folge kurz ansprechen. Die sinnvollste Variante hängt von der individuellen Situation der Scheidenden ab.

  • Verkauf
  • Vermietung
  • Klären der Wohnrechte
  • Teilung
  • Teilungsversteigerung

Wem gehört die Immobilie?

Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, ist Eigentümer von Haus und Grundstück. Bei einer Trennung oder Scheidung sollte daher ein Auszug aus dem Grundbuch beantragt werden, um Klarheit über die Eigentumsverhältnisse zu bekommen. Im Grundbuchauszug sind nicht nur Informationen zu den Eigentumsverhältnissen, sondern auch zu Nießbrauchrechten, Grundschulden, Hypotheken und weiteren Grundpfandrechten hinterlegt.

In den meisten Fällen gehört den Ehegatten die Immobilie jeweils zur Hälfte. Es sind aber auch Eigentumsverhältnisse zu ungleichen Teilen möglich, wie beispielsweise 1/3 zu 2/3. Die Eigentumsanteile sagen dabei nichts darüber aus, wer welche Höhe an Eigenkapital mit in den Kauf gesteckt hat. Wurde kein Ehevertrag geschlossen gilt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das gemeinsam erworbene Vermögen in der Ehe zu gleichen Anteilen geteilt wird.

Verkauf oder Vermietung der Immobilie:

In den meisten Fällen ist die alleinige Nutzung der Immobilie durch einen Ehepartner wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. nicht zu tragen. Sind beide Ehepartner als Eigentümer im Grundbuch vermerkt, dann kann die Immobilie auch nur mit dem Einverständnis beider Parteien verkauft werden. Hierbei ist es sinnvoll einen Steuerberater zur Seite zu ziehen, um die steuerrechtliche Situation zu klären. Erweist sich ein Verkauf als nachteilig, kann die Immobilie vermietet werden. Ob eine Vermietung die bessere Alternative ist, hängt natürlich auch vom Verhältnis der Beteiligten nach der Trennung ab.

Übertragung der Immobilie auf Ehepartner:

Wenn einer der Ehepartner weiterhin in der gemeinsamen Immobilie leben möchte – zum Beispiel mit den gemeinsamen Kindern – dann ist es sinnvoll, dass die ausziehende Partei seinen Miteigentumsanteil an den verbleibenden Partner verkauft und das Eigentum überträgt. Hierbei muss darauf geachtet werden, dass eine Auszahlung wirtschaftlich möglich ist. Der Vorteil hierbei ist, dass im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Teilung der Immobilie:

Nach einer Trennung oder Scheidung kommt es auch vor, dass die Familie weiterhin zusammen in der gemeinsamen Immobilie lebt. Wenn es die Räumlichkeiten zulassen, kann eine Teilung in zwei selbständige Wohnungen erfolgen. Eine rechtswirksame Teilung muss notariell beurkundet werden.

Teilungsversteigerung der Immobilie:

Grundsätzlich hat jeder Miteigentümer die Möglichkeit eine Teilungsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Das Verfahren ist die einzige Möglichkeit, gemeinsames Eigentum aufzulösen, wenn keine Einigung zwischen den Ehepartnern möglich ist. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Teilungsversteigerung wirtschaftlich riskant ist. Es kann vorkommen, dass der Wunschverkaufspreis nicht erzielt wird. Zudem sind rechtliche Aspekte zu beachten zum Beispiel, dass im ersten Trennungsjahr dieses Verfahren nicht möglich ist.

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