Eigentlich hat jeder Versicherungsnehmer denselben Anspruch:
Man möchte gut versichert sein und nicht zu viel bezahlen. Wir haben die positive Erfahrung gemacht, dass sich ein unverbindlicher Versicherungscheck lohnt.
Informieren Sie sich nach einem Versicherer in Ihrem Ort, der eine kostenlose und unverbindliche Überprüfung Ihrer Versicherung durchführt.
Speziell im Fall eines Hauskaufes haben Sie nämlich die Möglichkeit die Gebäudeversicherung nach dem Immobilienkauf zu kündigen und den Anbieter zu wechseln. Das Kündigungsschreiben muss spätestens nach einem Monat nach Eigentumsumschreibung bei der Wohngebäudeversicherung eingegangen sein.
Inhaltsverzeichnis
Was viele nicht wissen!
Eine Serviceleistung, welche der Versicherungsnehmer selbst nicht darstellen kann, ist die Ermittlung der notwendigen Versicherungssumme. Das bedeutet, dass ein Kunde zwar sein Haus eigentsändig (z.B. online) versichern kann, aber nicht weiß, ob die Höhe der Versicherungssumme im Schadensfall ausreicht. Dies wirkt sich im Schadenfall nachteilig aus und kann zu sehr großen Problemen wegen einer Unterversicherung führen.
Erst im Schadenfall zeigt sich, ob eine Versicherungssumme richtig ermittelt wurde.
Für die Versicherungssumme ist immer der Versicherungsnehmer versichert und nicht der Versicherer.
Wir empfehlen Grundsätzlich nach dem Erwerb einer Immobilie eine Versicherungsagentur vor Ort zu kontaktieren. Diese fahren im Normalfall kostenlos raus zum Objekt und ermitteln für den Kunden eine garantierte Versicherungssumme.
Bedeutet: Durch die Unterversicherungsverzichtsklausel garantieren die Versicherungsagenturen dem Versicherungsnehmer, dass er nicht unterversichert sein kann.
Der Kunde bekommt eine Sicherheit und letztendlich eine Versicherung, welche auch den Schadenfall aushält.
Wir arbeiten ebenfalls mit einer regionalen Versicherungsagentur zusammen, die noch eine sehr interessante Zusatzleistung anbietet.
Sollte der Versicherungsschutz aus „Altverträgen“ günstiger sein, als der heutige Tarif, steigt diese Versicherungsagentur auf den bisherigen Preis ein.
Bedeutet: Selbst, wenn der bisherige Vertrag bei einem Onlineanbieter oder einem Direktversicherer zu billig Preisen versichert war, bekommt der Neukunde den Service und die Garantie vor Ort und braucht nicht einen Cent mehr zu zahlen.
Welche Versicherungen gibt es?
Grundsätzlich hängt die Notwendigkeit bestimmter Versicherungen von den Rahmenbedingungen des Gebäudes und des Grundstücks ab. Je nach Bauart, Größe, Lage, aktueller Wert und Ausstattung sollte der Eigentümer verschiedene Versicherungsaspekte berücksichtigen. Ist die Entscheidung darüber gefallen, wie umfangreich Sie Ihr Haus versichern möchten, müssen Sie sich für bestimmte Versicherungspolicen entscheiden.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung versichert das eigene Haus vor Feuer-, Leitungswasser-, Hagel- und Sturmschäden. Hierzu zählen Mauerwerk, Dach, eingebaute Fenster und Türen sowie alle Ein- und Anbauten, die mit dem Wohngebäude fest verbunden sind (z.B. Terasse oder Einbauküche). Eine Wohngebäudeversicherung sollte jeder Immobilienbesitzer abschließen, um im Schadensfall nicht alles zu verlieren. Hauseigentümer müssen diese Versicherung selbst abschließen.
Elementarversicherung
Elementarschäden werden in der Regel nicht von einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Eine Elementarversicherung muss extra abgeschlossen werden und schützt vor Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch. Dabei entscheiden die Risikozonen über Versicherbarkeit und die Beitragshöhe. Innerhalb von Deutschland werden Gebiete in eine der folgenden vier Risikozonen eingeteilt, wobei ein höheres Risiko mit hohen Beiträgen einhergeht.
Gefährdungsklasse | GK 1 | GK 2 | GK 3 | GK 4 |
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Statistische Wahrscheinlichkeit | Seltener als 1x alle 200 Jahre | 1x in 50-200 Jahren | 1x in 10-50 Jahren | 1x in 10 Jahren |
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung versichert das Inventar im Haus. Diese Police lohnt sich vor allem bei wertvollem Mobiliar wie z.B. Antiquitäten und wenn der Verlust der Einrichtung für den Besitzer finanzieller Ruin wäre.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Bei vermieteten Immobilien schützt Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vor Schadensersatzansprüchen, die im Zuge eines Unfalls auf Ihrem Grundstück entstehen können, beispielsweise ein herabfallender Dachziegel trifft einen Passant. Diese Police gilt auch für unbebaute Grundstücke, denn auch dort kann jemand verunglücken, wenn z.B. im Winter der Bürgersteig nicht gestreut wurde.
Als Haus- und Grundbesitzer sind Sie verpflichtet, Ihre Gebäude und Grundstücke in einem gefahrenfreien Zustand zu halten.
Sie haben Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns über Ihre Kommentare!
Ihr Reinink Immobilien-Blog aus der Grafschaft Bentheim