Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung beim frühzeitigen Hausverkauf?

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen eine Entscheidung fürs Leben. Der Wunsch ist es in den eigenen vier Wänden alt zu werden, ohne sich über steigende Mieten Gedanken machen zu müssen. Nicht immer laufen die Dinge wie geplant und es kann vorkommen, dass Sie vorzeitig  aus der Finanzierung aussteigen müssen. Wenn Sie innerhalb der Zinsbindungsfrist aussteigen, dann kommt es zu einer meist teuren Vorfälligkeitsentschädigung.

Als Vorfälligkeitsentschädigung wird das Entgelt (Entschädigung) für die außerplanmäßige Rückzahlung eines Darlehens während der Zinsbindungsfrist bezeichnet.

Wann müssen Sie bei Krediten eine Entschädigung zahlen?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn ein Kredit außerplanmäßig gekündigt und zurückgezahlt wird, dann steht der Bank in den meisten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung zu.
  • Die Höhe der Strafe ist Abhängig von der Kreditart. Bei Baufinanzierungen können es mehrere Tausend Euro betragen, weil es eine fehlende gesetzliche Deckelung gibt.
  • Nach zehn Jahren Zinsbindung besteht ein Sonderkündigungsrecht! Es fällt dann keine Vorfälligkeitsentschädigung an.

Kreditvertrag beenden ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Es existieren zwei Fälle, in denen ein Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.

1. Nach zehn Jahren besteht ein Sonderkündigungsrecht unabhängig davon, ob die Zinsbindung 20 oder 30 Jahre beträgt. Stichtag ist das Datum, an dem der Darlehensbetrag vollständig ausgezahlt wurde.
2. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Hierfür benötigen Sie Unterstützung eines spezialisierten Anwalts, um diese Lücke wirksam zu nutzen.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Restlaufzeit des Darlehens, dem ursprünglich vereinbarten Zins und dem aktuellen Zinsniveau. Die Banken haben einiges an Gestaltungsspielraum, um die Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf zu bestimmen, weil es keine gesetzliche Regelung gibt. Lassen Sie die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die Ihnen Ihre Bank zugeschickt hat Kontrollieren.

Zum Beispiel durch:

– Finanzberatung FMH
– Verbraucherzentrale
– Institut für Finanzdienstleistung

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