Kostenlose Checkliste Haus verkaufen zum Download

Jeder Verkauf einer Immobilie ist einzigartig. Umso wichtiger ist es, grundlegende Fragen zu kennen und zu klären. Wir möchten Ihnen mit dieser Checkliste einen kleinen Ratgeber mit konkreten Tipps zum Verkauf Ihrer Immobilie mit auf den Weg geben.

Hier die kostenlose Checkliste als PDF zum Download:
Checkliste Immobilienverkauf Download

In Folge ein kleiner Auszug aus unser Checkliste für den Verkauf einer Immobilie als Privatperson ohne Makler.

Planung und Vorbereitung

  • Ab wann können/möchten Sie aus Ihrer Immobilie ausziehen?
  • Müssen Sie Spekulationssteuer zahlen oder ist der Verkauf bereits steuerfrei?
  • Haben Sie ein laufendes Darlehen auf der Immobilie und müssen mit der Bank sprechen?

 

Vorbereitung des Verkaufes

Auszug der wichtigsten Unterlagen im Überblick Wo zu beziehen
Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) Grundbuchamt
Aktuelle Unterlagen zu eingetragenen Grundschulden Grundbuchamt
Wohn-/Nutzungsrechte (Nachweis) Grundbuchamt
Energieausweis (kann auch online erstellt werden) Energieberater
Genehmigter Bebauungsplan Bauordnungsamt
Lageplan (mit Haus, Garage, Stellplatz) Bauordnungsamt

 

Immobilie inserieren

Suchen Sie sich geeignete Immobilienportale (Immowelt, Immonet, Immobilienscout24, Ebay-Kleinanzeigen usw.).

Wir bieten unsere Inserate immer auf mehreren Portalen und auf unserer Webseite an, um möglichst viele potentielle Käufer zu erreichen.

Durchführung von Besichtigungen

  • Bieten Sie Besichtigungen bei Tageslicht an.
  • Präsentieren Sie die Vorzüge Ihrer Immobilie.
  • Kennen Sie die wichtigsten Punkte Ihrer Immobilie (Alter der Fenster, Heizung, Rohrleitungen, Stromleitungen, Dämmung oder grundsätzliche Kosten ggf. Rücklagen der WEG)
  • Achten Sie auf wahrheitsgemäße Aussagen. Arglistige Täuschung hat schwerwiegende gesetzliche Folgen.
  • Wenn es um die Preisverhandlung geht, sollten Sie Argumente für Ihren Preis parat haben.

 

Eigentümerwechsel

  • Der Eigentumsübergang erfolgt erst, wenn der Kaufpreis überwiesen wurde und der Käufer die Grunderwerbsteuer gezahlt hat. Nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung im Grundbuch durch das Grunbuchamt. Unabhängig davon wird zwischen dem „wirtschaftlichen“ und „rechtlichen“ Übergang unterschieden.
  • Nur die Inhalte, die im Kaufvertrag stehen, sind auch rechtswirksam.

 

Sie haben Fragen oder Anregungen? Wir freuen uns über Ihre Kommentare!
Ihr Reinink Immobilien-Blog aus der Grafschaft Bentheim